Die Denkmalwertbegründung des LWL-Amts für Denkmalpflege hebt immer wieder darauf ab, daß für die Entwicklung des Wenscht die amerikanischen Förderprogramme ausschlaggebend waren. Die Hilfe der USA beruhte dabei angeblich auf der Erkenntnis, daß angesichts des dringend notwendigen Baues neuer Wohnungen die „langwierigen und kostspieligen mittelalterlichen Zunftweisen“ des deutschen Bauwesens hinderlich seien. Durch Wettbewerbe sollten vielmehr die Bautechnik, die Bauausführung und Bauform im sozialen Wohnungsbau beispielhaft gefördert werden. Dazu seien eigens die baupolizeilichen Vorschriften außer Kraft gesetzt worden. Die ausgeführten Siedlungen wichen deutlich ab vom konservativen Formenkanon vieler Nachkriegssiedlungen. Soweit die Wunschvorstellung.
Tatsächlich hat Erdle für die Laubenganghäuser offensichtlich auf das von ihm zuvor realisierte ECA-Projekt in Reutlingen zurückgegriffen. Bereits dort hatte er im Wettbewerb „Wohnbauten auf der Kuppe“ fünf Laubenganghäuser errichtet, dort waren die Bauten und Wohnungen kleiner. Die Innovation lag damit darin, das Gebäude länger und vielleicht auch breiter zu machen. So ergaben sich dann die größeren Grundrisse zwangsläufig. Soweit zur Innovation.
Vorgabe für die mit Mitteln aus dem Marshallplan finanzierten Siedlungen war aber vor allem: So billig und so schnell wie nur möglich und zwar mit Rückgriff auf altbewährte Bauweisen. Hierzu wurden die geltenden baupolizeilichen Vorschriften außer Kraft gesetzt. Die Gebäude wurden in großer Eile, mit zum Teil nicht erprobten und gesundheitsschädlichen Baustoffen (Gasbetonsteinen, Asbestzementplatten) errichtet.
Wir schließen uns deshalb der bedauernden Feststellung des LWL-Amts für Denkmalpflege darüber, daß die ursprünglichen Heizungen, Fenster, Laubengang-Geländer, Schlagläden im Erdgeschoß und die originale Farbigkeiten“ verloren gangen seien, auch nicht an.